Winterreifen 2010: Regeln zu Winterreifen sind verfassungswidrig

Posted on September 6th, 2010 in Allgemein by Mathias

Bald ist es wieder soweit : Der Sommer ist vorbei und eh wir uns versehen fängt es auch schon wieder an zu schneien.
Und jedes Jahr fragen wir uns aufs Neue : Wie war das mit den Winterreifen noch einmal? Wann muss ich sie aufziehen und muss ich sie wirklich aufziehen?

Die Regel von O ( Oktober ) bis O ( Ostern ) die früher oft genutzt wurde gibt es nicht mehr. Genauso wenig kann man sich vorschreiben lassen Winterreifen aufzuziehen. Es gibt kein offizielles Gesetz das besagt das man im Winter oder in der kalten Jahreszeit verpflichtet ist Winterreifen zu fahren. Ferner gibt es in der Straßenverkehrsordnung eine situationsbedingte Winterreifenpflicht. Das bedeutet im Klartext das Reifen den Wetterverhältnissen angepasst werden sollen.

Was bei der Regelung der Straßenverkehrsordnung allerdings nicht genau geklärt ist ist was es heisst den Wetterverhältnissen angepasst. Kein Mensch ist in der Lage das Wetter genau vorherzusehen. Folglich kann auch niemand wissen das es kurz nach Fahrtantritt anfängt zu schneien. Ferner haben Test mit Sommerreifen ergeben, das diese auf Eis nicht unbedingt schlechter sind als Winterreifen.

Daher sollte man bei Schnee und Eisglätte auch nur so schnell fahren das das Fahrzeug vom Fahrzeugführer unter Kontrolle gehalten werden und rechtzeitig zum Stehen gebracht werden kann. Ferner muss man immer mit den Fehlern der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen.

Sollte man also im Winter einen Unfall verursachen kann das nicht allein auf die fehlenden Winterreifen geschoben werden.
Allerdings sollte man diese ganze Regelung auch ein bisschen mit Vorsicht geniessen, da es im Endeffekt eine reine Auslegungssache des jeweiligen Gerichts ist ob Winterreifen erforderlich gewesen wären oder nicht.
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